Auslandskopfüberwachung (AKÜ)
Die Auslandskopfüberwachung (AKÜ) ist eine Maßnahme zur Überwachung von Telekommunikation, die Netzbetreiber für öffentliche Zugangsdienste gemäß §170 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des TKG bereithalten müssen. Im Gegensatz zur Teilnehmerüberwachung, gibt es für AKÜ keine Mindestteilnehmerzahl (vgl. §3 Abs. 2 Satz der Telekommunikationsüberwachungsverordnung – TKÜV). Voraussetzung für die Verpflichtung zur Auslandskopfüberwachung ist die direkte Zusammenschaltung mit einem Telekommunikationsprovider, der seinen Firmensitz außerhalb Deutschlands hat.
AKÜ-as-a-Service Leistungen
- Unterstützung bei der Umsetzung der Vorgaben zur Auslandskopfüberwachung
- Anbindung des Kunden Voice Switches mittels IPSec für die Ausleitung von Gesprächen
- Unterstützung des Kunden bei der Erstellung eines genehmigungsfähigen Betreiberkonzeptes zur Einreichung bei der Bundesnetzagentur (NetzA)
- Entgegennahme und Bearbeitung der beauftragten AKÜ-Maßnahmen
- Monatliches Reporting über eingeleitete und beendete Maßnahmen, das als Grundlage für die Abrechnung bei berechtigten Stellen dient.
- Optional: Erstellung von Rechnungen und Mahnwesen im Namen des Kunden
Warum Auslandskopfüberwachung (AKÜ) mit der 3U TELECOM?
Mit AKÜ-as-a-Service sparen Sie erhebliche finanzielle und Personal- Ressourcen im Vergleich zu einer eigenen Implementierung. Vor allem die 24h Betreuung zur Entgegennahme von Überwachungsmaßnahmen, die gesetzlich gefordert ist, wird durch uns gewährleistet.
Die Kosten sind nicht nur abhängig von der Anzahl der parallelen Kanäle über die Auslandsköpfe, sondern auch von der verwendeten Voice Systemtechnik auf Seite des Kunden. Wir erstellen Ihnen gerne eine individuelle, maßgeschneiderte Lösung.